LEISTUNGSKATALOG
FÜR WEG VERWALTUNG
Der Leistungskatalog spezifiziert
die
Grundleistungen der Verwaltung
(Teil A),
Besondere Leistungen der Verwaltung
(Teil B),
Pflichten der Eigentümer (Teil
C),
Denn ein pauschales Verwalterentgelt
bedingt auf der anderen Seite einen feststehenden Leistungsumfang.
A. GRUNDLEISTUNGEN
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören
insbesondere die unabdingbaren, in dem § 27 Absatz
1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft
eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt
abgegolten.
1. Wirtschaftsplan
1. Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart,
in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem.
§ 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
2. Jahresabrechnung
1. Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die
tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum
als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.
2. Status
Der Status enthält die Angaben über Einnahmen,
Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Eigentümern und Dritten sowie die Kontostände.
3. Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
Sämtliche
Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur
Einsichtnahme während der Bürozeiten - nach vorheriger
Terminvereinbarung - im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
3. Eigentümerversammlung und Niederschrift
1. Eigentümerversammlung
Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den
dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren
Zeitpunkt innerhalb der Bürozeiten.
2. Vorsitz und Niederschrift
Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt,
führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung
und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift
der Beschlüsse.
4. Hausordnung
1. Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der
beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete
Verstöße gegen die Haus-/ Nutzungsordnungen mahnt
die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen
Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe
des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste
Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung
ohne Erfolg blieb.
5. Überwachen der Verträge
der Gemeinschaft
1. Betreuen und Überwachen der Vertragspartner der
Eigentümergemeinschaft.
6. Geldverwaltung
1. Führen der auf den Namen der Gemeinschaft lautenden
Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.); Verwalten der
gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder
Sparkasse nach Wahl des Verwalters.
7. Rechnungskontrolle und -Anweisung
1. Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-,
Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und
Münzgeldkasse.
8. Buchführung
1. Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch
ordnungsgemäß geführten Buchführung
im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft,
insbesondere:
1 |
Hausgeldkonten je Sonder-/ Teileigentum; |
2 |
Einnahmekonten für Erträge; |
3 |
Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);
|
4 |
Rücklagekonten einschließlich Anlage der
Mittel; |
5 |
Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne
Steuerberatungsleistung); |
6 |
Verrechnungskonten für Versicherungsschäden
am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der
verauslagten Beträge; |
7 |
Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen
und Abrechnungsergebnisse; |
8 |
Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
|
9 |
Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmverbrauchs,
Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft
beauftragte Service-Unternehmen, Einbuchen der von diesem
Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum
in die Einzel-Jahresabrechnung. |
9. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
1. Anwesenheit vor Ort
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig
zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums
durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen
und Ortsterminen.
2. Sonderfachleute
Beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft,
soweit notwendig und sofern ein Beschluss dafür vorliegt.
10. Auftragsvergabe
1. Empfehlung
Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen,
Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen
für das Gemeinschaftseigentum.
2. Klärung
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am
Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
3. Schadensminderung
Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung
und -Beseitigung.
11. Auftragsvergabe
1. Schriftaufträge
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für
Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe
von EUR………………………..
als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der
Instandhaltungsrückstellung, sofern nichts anderes
beschlossen.
2. Veranlassungen
Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleitung
und -überwachung einschließlich Aufmass und Rechnungskontrolle
bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
nach vorheriger Beschlussfassung, sofern Beträge nach
Ziffer 11.1 überschritten werden.
12. Überwachung
1. Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen,
Ausführungen, Schlussrechnungen; andernfalls erfolgt
die Abmahnung des Leistungsrückständigen.
13. Sofortmaßnahmen
1. Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen
in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden.
2. Versicherungsschäden: Schadensmeldung an die Versicherung
bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
14. Schlüsselbestellungen
1. Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern
aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.
15. Sicherheitseinrichtungen
1. Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein
(TÜV), z. B.
1 |
der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte,
Druck- und Heizölbehälter), |
2 |
den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen
sowie Noteinrichtungen), |
3 |
den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur
und Dachsanierungen), |
4 |
den Lüfter- und CO²-Anlagen (z. B. in Tiefgaragen,
Läden und Kellerräumen), |
5 |
den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage), |
6 |
den kraftbetätigten Garagentoren, |
7 |
den Brandschutzeinrichtungen einschließlich
Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen
der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen,
Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern
etc.
2. Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten.
|
16. Allgemeine Verwaltung
1. Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern,
Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche
Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten
Grundleistungen veranlasst wurden.
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B) BESONDERE LEISTUNGEN
Ein festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr
gemäß Vertrag) setzt einen festen Leistungsumfang
voraus.
Die Verwaltung ist bereit und in der Lage,
zusätzliche Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern
eine umfassende Information und Werterhaltung für Ihren
Grundbesitz zu bieten.
Außerdem kann es vorkommen, dass durch
einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche
Instandsetzungen für die Gemeinschaft erheblicher Mehraufwand
ausgelöst wird, der von den Vertragspartnern vorher
nicht kalkulierbar ist.
Sofern kein tatsächliches Verschulden
durch die Verwaltung besteht, werden diese besonderen Leistungen
von der Verwaltung zu den z. Zt. gültigen Kostensätzen
mit der Eigentümergemeinschaft abgerechnet und mit
der Rechnungsstellung fällig. Diese Leistungen sind,
soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft
im Rahmen des Schadenersatzes bzw. nach Beschluss dem verursachenden
Miteigentümer weiterzubelasten.
|
Wohnungseigentümerversammlung |
|
|
1 |
Niederschrift
Jedem Wohnungseigentümer
wird von der Eigentümerversammlung eine Kopie der
Beschlüsse ohne besonderen Nachweis an die letzte,
schriftlich gemeldete Adresse zugestellt. |
Ohne Berechnung |
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2 |
Weitere
Eigentümerversammlungen |
|
|
|
Weitere,
zusätzliche Versammlungen über die ordentliche Jahresversammlung
hinaus sind vergütungspflichtig |
Je
Versammlung |
180,00
€ |
3 |
Wohnungseigentümer
und Beirat
Beiratskopien |
|
|
|
Von
wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat
Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange
der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme
dazu abgeben kann (Beiratskopien). |
Je
Kopie |
0,35
€ |
4 |
Eigentumswechsel |
|
|
|
Bearbeitung
von Eigentümerwechseln (z. B. Information des Erwerbers,
Ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht in die
Unterlagen usw.) und - falls erforderlich - Verkaufszustimmung
gemäß § 12 WEG vor dem Notar. |
Je
Wechsel |
95,00
€ |
5 |
Instandhaltung
und Instandsetzung
Instandhaltungsplanung |
|
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Aufstellen
eines Instandsetzungsplanes zur Bedarfsermittlung
der Instandhaltungsrückstellungen für Instandsetzungen
unter Angabe der Schätzkosten für 5 Jahre |
Nach
Aufwand |
|
6 |
Weitere
Ortstermine an der Wohnanlage
(soweit sie nicht von der
Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistung
veranlasst wurden) |
Nach Aufwand |
|
7 |
Aufwändige
Instandsetzungen
Mitwirkung bei aufwendigen
Instandhaltungen und Instandsetzungen über die in
der Grundleistung vereinbarte Höhe hinaus |
In % der Bausumme |
5 % |
8 |
Versicherungsschäden
im Sondereigentum
Mitwirkung bei der Schadenssuche,
-Beseitigung und -Abwicklung von ggf. versicherten
Instandsetzungen im Sondereigentum |
In % der Schadenssumme |
8 % |
9 |
Kaufmännische
Verwaltung
Keine Lastschriftteilnahme
Bei dem vorgenannten pauschalen
Verwalterentgelt wird die Teilnahme am Lastschriftverfahren
vorausgesetzt. Mehraufwand zu Lasten des Verursachers. |
Je Einzelbuchung |
3,00 € |
10 |
Mahnungen
und Abmahnungen
Mahnungen und Abmahnungen
an säumige bzw. verantwortliche Miteigentümer |
Je Mahnung |
6,00 € |
11 |
Sonderumlagen
Ermittlung der Gesamt-/Einzelumlage,
Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung,
Geldverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern |
Je Sonder-/Teileigentum |
35,00 € |
12 |
Lohnabrechnung
Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnungen
für haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter der Gemeinschaft
je Monat und Mitarbeiter |
Kosten des Steuerberaters
bzw. je Abrechnung |
11,00 € |
13 |
Rechtliche
Verwaltung
Gerichtsverfahren
Bearbeitung von Gerichtsverfahren
wie z. B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen
etc. Über die Anträge und Ergebnisse der Verfahren
(außer Hausgeldklagen) werden die Eigentümer in
Kurzform durch Rundschreiben informiert |
Nach Aufwand |
|
14 |
Zwangsverwaltung
und Zwangsversteigerungen
Bearbeiten und Information
der Eigentümer, Überwachung, ggf. Teilnahme an den
Versteigerungs-/Verteilungsterminen zur Interessenwahrung
der Eigentümergemeinschaft |
Nach Aufwand |
|
|
Allgemeines |
|
|
15 |
Kopien
Kopien einschließlich daraus
entstehende Lohnkosten |
Je
DIN A4-Seite
bis 50 Stück
über 50 Stück |
0,45 €
0,40 € |
16 |
Ersatzvornahme
Ersatzvornahmen bei abgemahntem
Leistungsrückstand einzelner Miteigentümer und Beschaffung
fehlender Unterlagen |
Nach Aufwand |
|
17 |
Aufwand
für zusätzliche Arbeiten
Leistungen, die nicht in
den Teilen A) Grund- oder B) Besondere Leistungen
dieses Vertrages aufgeführt sind oder die durch
nachträgliche gesetzliche Änderungen entstehen,
werden nach Aufwand abgerechnet. |
|
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|
Bei Berechnungen "nach
Aufwand" werden die nachfolgenden Stundensätze
zu Grunde gelegt. |
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|
Aufwand
zur Zeit: |
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Personal |
|
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|
a)
Geschäftsführer / Stellvertreter |
je
Stunde |
60,00
€ |
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b)
Sachbearbeiter |
Je
Stunde |
39,00
€ |
|
c)
Hilfskräfte / Hausmeister |
Je
Stunde |
31,00€ |
|
Umschläge
und Adressen
DIN A4
DIN A5
Adressen |
Ohne
Berechnung |
|
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Portoauslagen |
Ohne
Berechnung |
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|
Fahrtkosten |
je
Kilometer |
0,40
€ |
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Auslagenersatz |
Nachweis
durch Belege |
|
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Sonstiges
nach folgender Spezifikation:
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Diese Preisbasis für besondere Leistungen
(zuzügl. MWSt. in jeweils gesetzlicher Höhe) ist
auf dem Stand vom 10.12.2003.
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C) Pflichten der Wohnungseigentümer
Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet....
1. Übergabe der Unterlagen
...der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit
sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen
Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen,
insbesondere
1 |
Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung;
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2 |
aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen,
Wohnungs-Nr., Wohnflächen); |
3 |
Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen;
|
4 |
alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG-Verfahren;
|
5 |
vollständige Bau-, Revisions- und Lagepläne
einschl. Massenangaben; |
6 |
alle z. Zt. bestehenden Verträge, die mit Dritten
im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; |
7 |
den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung;
|
8 |
vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und
zusammengestellter Form einschließlich Geldbestandsnachweis
über die gemeinschaftlichen Gelder in spezifizierter
Form. |
2. Schadensmeldung
... erkannte Schäden im Gemeinschaftseigentum, auch
im Bereich des Sondereigentums, sind vom Miteigentümer
der Verwaltung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3. Zutritt zum Sonder-/Teileigentum
... den Zutritt zum Sondereigentum nach vorheriger Terminanmeldung
durch die Verwaltung oder Dritte für Ablese-, Überprüfungs-
und Instandsetzungsmaßnahmen am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
sicherzustellen.
4. Hausordnung
... für die Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung
der Gemeinschaft, insbesondere bei Vermietung, zu sorgen.
Die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft ist als
Bestandteil in den Mietvertrag aufzunehmen.
5. Namensschilder
... die Namensschilder (Klingel, Briefkasten usw.) unverzüglich
und einheitlich nach bestehendem Muster von jedem Eigentümer
bzw. Vermieter auf eigene Kosten anbringen zu lassen. Andernfalls
erledigt dies der Hausmeister ohne weitere Abmahnung zu
Lasten der Jahresabrechnung des säumigen Eigentümers.
6. Wertverbesserungen
... Wertverbesserungen im Sondereigentum, die Über
die Ausstattung gemäß Baubeschreibung hinausgehen,
der Verwaltung unter Angabe der Werte schriftlich mitzuteilen,
sofern nicht eine gesonderte Regelung besteht.
7. Weiterveräußerung
... bei Weiterveräußerung mit dem Rechtsnachfolger
zu vereinbaren, dass mit dem Eigentumsübergang alle
Ansprüche und Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft
in der Eigentümergemeinschaft einschließlich
dem Anteil an der Instandhaltungsrückstellung auf den
Erwerber übergehen.
8. Namens- und Adressänderungen
... Änderungen von Namen, Adressen und sonstigen verwaltungsrelevanten
Daten dem Verwalter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9. Personenmehrheit
Sind mehrere Personen Eigentümer eines Wohneigentums
(Erbengemeinschaften, Eheleute usw.), so ist die Miteigentümergruppe
ohne weitere Aufforderung verpflichtet, der Verwaltung schriftlich
einen Bevollmächtigten zu benennen, der berechtigt
ist, Willenserklärungen und Zustellungen, die im Zusammenhang
mit dem Wohneigentum stehen, verbindlich für sie entgegenzunehmen
und abzugeben. Gleiches gilt für Miteigentümer,
die sich durch Dritte vertreten lassen oder sich mehr als
drei Monate im Jahr im Ausland aufhalten.
10. Zustellungsbevollmächtigung
Der Verwaltung werden Aufwendungen, auch für beauftragte
Verfahrensbevollmächtigte, die ihr als Beteiligte oder
Zustellungsbevollmächtigte bei der Verwaltung entstehen,
erstattet. Dies gilt auch, wenn in der richterlichen Entscheidung
keine Erstattung von außergerichtlichen Kosten angeordnet
ist.
Die Anlagen A bis C sind Bestandteil des
ausgehandelten Verwaltungsvertrages.
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