H & S Hausverwaltung GbR
Helga Hoffmann – Dorothee Schumacher

 
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OFT GESTELLTE FRAGEN

Was brauchen wir, um die Verwaltung Ihres Objektes übernehmen zu können ?

Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
aktuelle Stammdaten ( Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungsnummern, Angaben zu Wohnflächen etc.)
Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen
alle gerichtlichen Entscheidungen aus evt. geführten WEG-Verfahren
vollständige Baupläne / Lagepläne incl. Maßangaben
alle bestehenden Verträge, die mit dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden (Wartungsverträge, Versorgungsverträge z.B. Müllabfuhr, Wasser , Elektro, Versicherungen, Schornsteinfeger)
Verträge mit Servicepartnern (Hauswart, Gärtner, Winterdienst)
gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung
Liste aller Verträge und Vereinbarungen über begonnene oder geplante Instandsetzungsmaßnahmen
vom Beirat geprüfte und in geordneter Form zusammengestellte Belege über die gemeinschaftlichen Gelder
einschließlich Geldbestandsnachweise

 

Welche Leistungen erbringen wir für Sie?

kaufmännische Leistungen wie:
Verbuchungen sämtlicher Geldein- und -ausgänge – monatliche Sollstellung von
Hausgeldbeträgen – Überwachung von Lastschrifteingängen – Einleitung von
Mahnverfahren bei Zahlungsrückständen – Verwaltung von Geldern auf Giro-,
Festgeld und Sparkonten – Rechnungskontrolle – Zahlungsveranlassung –
Gehaltszahlungen – Errechnung und Anforderung von beschlossenen
Sonderumlagen – Erstellung von Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan –
Veranlassung von Heizkostenabrechnungen – Erfassung von
Verbrauchswerten (Strom/Gas/Wasser/Heizöl...) u.v.m.

technische Leistungen wie:
Objektbegehungen und Erfassung von notwendigen Instandhaltungs- und
Instandsetzungmaßnahmen – Einholung von Handwerkerangeboten – Auswertung
und Vergabe von Reparaturaufträgen – Nachhaltung der Termine und
Überwachung der Arbeiten (Mängelrügen, Gewährleistung) – Einstellung,
Bezahlung und Überwachung von Hausmeister und Reinigungspersonal
Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Feuerlöscher etc) –
Abschluss von Versicherungsverträgen ( Gebäude, Haftpflicht etc.) –
Bearbeitung von Versicherungsschäden u.v.m.

allgemeine Verwaltungsarbeiten wie:
Bearbeitung von Beschwerden (Verstößen gegen die Hausordnung) – Verhandlung
mit Behörden, Lieferanten, Eigentümern etc.- Beratung von Eigentümern –
Schriftverkehr mit Eigentümern - Planung und Durchführung von
Eigentümerversammlungen und Umsetzung der Beschlüsse – Erstellung von
Versammlungsprotokollen und Versendung an die Eigentümer - Mitwirkung bei
Gerichtsterminen , Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen – Beachtung von
rechtlichen Grundlagen ( WEG, BGB, HGB, Nachbarschaftsrecht,
Grundbuchverordnung, Erbaurechtsverordnung, Insolvenzverordnung etc.) u.v.m.

 

Welche Mitwirkung Ihrerseits ist Voraussetzung?

Schadensmeldung
erkannte Schäden sowohl im Gemeinschaftseigentum als auch im Sondereigentum
müssen der Verwaltung unverzüglich schriftlich angezeigt werden

Zutritt zum Sonder-/Teileigentum
nach vorheriger Terminabsprache durch Verwaltung oder Dritte für
Ablese-, Überprüfungs- und Instandsetzungsmaßnahmen muss der
Zutritt zum Sondereigentum sichergestellt werden

Hausordnung
für die Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung der Gemeinschaft,
insbesondere bei Vermietung muss Sorge getragen werden.
Die Hausordnung ist als Bestandteil in den Mietvertrag aufzunehmen.

Wertverbesserungen
im Sondereigentum vorgenommene Wertverbesserungen, die über die Ausstattung
gemäß Baubeschreibung hinausgehen, müssen der Verwaltung nach Art und
Umfang schriftlich mitgeteilt werden, sofern keine gesonderte Regelung besteht.

Namens- und Adressänderungen
Änderungen von verwaltungsrelevanten Daten müssen dem Verwalter schriftlich
mitgeteilt werden


 


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Helga Hoffmann – Dorothee Schumacher

Buschweg 29- 50829 Köln

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