OFT GESTELLTE FRAGEN
Was brauchen wir, um die Verwaltung
Ihres Objektes übernehmen zu können ?
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Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung |
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aktuelle Stammdaten ( Eigentümerlisten,
Adressen, Wohnungsnummern, Angaben zu Wohnflächen
etc.) |
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Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen
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alle gerichtlichen Entscheidungen aus evt.
geführten WEG-Verfahren |
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vollständige Baupläne / Lagepläne
incl. Maßangaben |
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alle bestehenden Verträge, die mit
dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden
(Wartungsverträge, Versorgungsverträge z.B.
Müllabfuhr, Wasser , Elektro, Versicherungen, Schornsteinfeger)
Verträge mit Servicepartnern (Hauswart, Gärtner,
Winterdienst) |
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gültigen Wirtschaftsplan und die letzte
Jahresabrechnung |
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Liste aller Verträge und Vereinbarungen
über begonnene oder geplante Instandsetzungsmaßnahmen |
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vom Beirat geprüfte und in geordneter
Form zusammengestellte Belege über die gemeinschaftlichen
Gelder
einschließlich Geldbestandsnachweise |
Welche Leistungen erbringen
wir für Sie?
kaufmännische Leistungen wie:
Verbuchungen sämtlicher Geldein- und -ausgänge –
monatliche Sollstellung von
Hausgeldbeträgen – Überwachung von Lastschrifteingängen
– Einleitung von
Mahnverfahren bei Zahlungsrückständen – Verwaltung
von Geldern auf Giro-,
Festgeld und Sparkonten – Rechnungskontrolle –
Zahlungsveranlassung –
Gehaltszahlungen – Errechnung und Anforderung von beschlossenen
Sonderumlagen – Erstellung von Hausgeldabrechnung und
Wirtschaftsplan –
Veranlassung von Heizkostenabrechnungen – Erfassung
von
Verbrauchswerten (Strom/Gas/Wasser/Heizöl...) u.v.m.
technische Leistungen wie:
Objektbegehungen und Erfassung von notwendigen Instandhaltungs-
und
Instandsetzungmaßnahmen – Einholung von Handwerkerangeboten
– Auswertung
und Vergabe von Reparaturaufträgen – Nachhaltung
der Termine und
Überwachung der Arbeiten (Mängelrügen, Gewährleistung)
– Einstellung,
Bezahlung und Überwachung von Hausmeister und Reinigungspersonal
Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Feuerlöscher
etc) –
Abschluss von Versicherungsverträgen ( Gebäude,
Haftpflicht etc.) –
Bearbeitung von Versicherungsschäden u.v.m.
allgemeine Verwaltungsarbeiten wie:
Bearbeitung von Beschwerden (Verstößen
gegen die Hausordnung) – Verhandlung
mit Behörden, Lieferanten, Eigentümern etc.- Beratung
von Eigentümern –
Schriftverkehr mit Eigentümern - Planung und Durchführung
von
Eigentümerversammlungen und Umsetzung der Beschlüsse
– Erstellung von
Versammlungsprotokollen und Versendung an die Eigentümer
- Mitwirkung bei
Gerichtsterminen , Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen –
Beachtung von
rechtlichen Grundlagen ( WEG, BGB, HGB, Nachbarschaftsrecht,
Grundbuchverordnung, Erbaurechtsverordnung, Insolvenzverordnung
etc.) u.v.m.
Welche Mitwirkung Ihrerseits
ist Voraussetzung?
Schadensmeldung
erkannte Schäden sowohl im Gemeinschaftseigentum als
auch im Sondereigentum
müssen der Verwaltung unverzüglich schriftlich angezeigt
werden
Zutritt zum Sonder-/Teileigentum
nach vorheriger Terminabsprache durch Verwaltung oder Dritte
für
Ablese-, Überprüfungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
muss der
Zutritt zum Sondereigentum sichergestellt werden
Hausordnung
für die Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung
der Gemeinschaft,
insbesondere bei Vermietung muss Sorge getragen werden.
Die Hausordnung ist als Bestandteil in den Mietvertrag aufzunehmen.
Wertverbesserungen
im Sondereigentum vorgenommene Wertverbesserungen, die über
die Ausstattung
gemäß Baubeschreibung hinausgehen, müssen
der Verwaltung nach Art und
Umfang schriftlich mitgeteilt werden, sofern keine gesonderte
Regelung besteht.
Namens- und Adressänderungen
Änderungen von verwaltungsrelevanten Daten müssen
dem Verwalter schriftlich
mitgeteilt werden
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